1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Business Contacts GmbH, Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und den teilnehmenden Ausstellern an der Business Contacts, der Karrieremesse der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster (im Folgenden „Aussteller“ genannt).
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Vertragsschluss
- Die Anmeldung zur Business Contacts erfolgt durch Ausfüllen und Einreichen des Anmeldeformulars.
- Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Ausstellers dar. Der Veranstalter behält sich die Annahme ausdrücklich vor. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Zulassung des Ausstellers obliegt ausschließlich dem Veranstalter.
- Der Anmeldeschluss ist der 31. Januar des jeweiligen Messejahres, vorbehaltlich der vorherigen vollständigen Vergabe aller Ausstellungsplätze. Die Platzvergabe erfolgt nach dem „first come, first served“-Prinzip. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Aussteller Informationen zur Übermittlung seines Logos und Unternehmensprofils für die Messe-Website. Alle erforderlichen Unterlagen müssen spätestens bis zum 31. Januar eingereicht werden; verspätete Einsendungen können unberücksichtigt bleiben.
- Verbindlich gebucht sind ausschließlich die im Anmeldeformular angekreuzten und vollständig ausgefüllten Leistungen und Optionen. Für begrenzte Angebote, insbesondere den „Career Lunch“ im Rahmen des „Engage Pakets“, gilt ebenfalls das „first come, first served“-Prinzip.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung per E-Mail durch den Veranstalter.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Aussteller in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter zur Leistung nur verpflichtet, wenn der vollständige Zahlungseingang vor Beginn der Business Contacts erfolgt.
- Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug (§§ 286 ff. BGB). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
4 Stornierung durch den Aussteller
- Bei einer Stornierung nach dem Anmeldeschluss werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
- Erfolgt die Stornierung innerhalb von drei Wochen vor Beginn der Business Contacts, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
- Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5 Auf- und Abbau
- Der Auf- und Abbau des Messestandes hat innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Zeitfenster zu erfolgen. In der Regel ist der Aufbau am Vortag zwischen 19:00 und 22:00 Uhr sowie am Veranstaltungstag zwischen 07:00 und 09:45 Uhr möglich. Der Abbau ist am Veranstaltungstag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr durchzuführen.
- Eine Einlagerung von Standmaterial außerhalb der Veranstaltungszeiten bedarf der vorherigen Absprache mit dem Veranstalter.
- Wird der Abbau nicht fristgerecht durchgeführt, ist der Veranstalter berechtigt, diesen im Namen und auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen. Die dem Veranstalter entstehenden Kosten werden dem Aussteller in nachgewiesener Höhe in Rechnung gestellt.
6 Änderungen, Absage der Veranstaltung
- Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei unzureichender Teilnehmeranzahl abzusagen.
- Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse wesentlich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht, sind beide Parteien berechtigt, die Anmeldung zu stornieren. An den Veranstalter bereits geleistete Entgelte werden in dem Fall zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder Personalkosten, sind ausgeschlossen.
7 Haftung
- Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung für mitgebrachte Gegenstände des Ausstellers wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8 Nutzung von Bildrechten und Datenschutz
- Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung angefertigte Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, auf denen Vertreter des Ausstellers ggf. abgebildet sind, vom Veranstalter für Zwecke der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. Die Daten werden vertraulich behandelt und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geschützt.
9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Münster.
10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.